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Denkmalobjekte

Denk mal ans Denkmal!

Zum Glück haben wir die Denkmäler!


Stellen Sie sich mal vor, Sie gehen durch die Stadt und es gäbe keine Denkmäler mehr! Keine alten Schul- und Gerichtsgebäude, keine Schlösser, Residenzen, Fachwerkhäuser, historische Rats- und Wohnhäuser usw. Wir wären ärmer an schönen Anblicken und würden gedanklich auch unsere Geschichte sprichwörtlich aus dem Auge verlieren.



Daher gibt es den Denkmalschutz, er dient dem Schutz von Kulturdenkmalen und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen (Ensembleschutz). Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden, und dass Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt. Dem kulturellen Erbe einer Gesellschaft kann die Funktion zukommen, anhand wahrnehmbarer historischer Zeugnisse über die Geschichte der Gesellschaft zu informieren und somit ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten. Denkmalschutz kann auch als Bestandteil der Erhaltung von Lebensqualität betrachtet werden. Seit Urzeiten existieren Bauwerke, die aufgrund ihres ästhetischen Reizes oder ihrer imposanten Dimensionen auch massive historische Gefährdungen überdauern und weiter erhalten werden, häufig geschützt durch „Umwidmungen“. 
1975 besaß die Mehrzahl der Länder in der Bundesrepublik Deutschland noch keine gesetzliche Regelung für den Denkmalschutz. Das hat sich geändert, denn heute wird viel Wert auf den Erhalt historischer Kulturdenkmäler gelegt. Wenn anfangs aber sehr hohe Anforderungen durch den Denkmalschutz gestellt wurden und jede Türklinke und jeder Fensterfries rekonstruiert werden musste und auch noch die Innenwandfarben vorgeschrieben wurden, so hatte das zur Folge, dass viele denkmalwürdigen Gebäude verfielen, da den Eigentümern oder Erwerbern der Aufwand zu hoch war. Daher konnte man in den letzten 10-15 Jahren eine sehr positive Trendwende wahrnehmen. Heute geht es bei den Renovierungen und Restaurationen von Denkmalobjekten darum den Kern des Objektes und seine Anmutung zu erhalten, denn mit einem Verfall ist niemandem gedient. Zudem kann es erhebliche Förderungen aus den Mitteln von Landkreisen, Bezirken und den Bundesländern geben. Besonders interessant ist auch die Denkmal-AfA, als einkommensreduzierende Sonderabschreibung, was einer indirekten Förderung der Denkmalaufwendungen von bis zu 40% bedeuten kann. 
…und was gibt es schöneres, als in einem alten Gemäuer mit hohen Decken, historischen Dielenböden und knarzenden Türen zu leben. Das ist wie Oldtimerfahren beim Leben.


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